Teilzeitberufsausbildung bietet eine gute Chance, Ausbildung und bestimmte Lebensumstände zu vereinen und einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten.
Mit einem gemeinsamen „Aktionsplan Teilzeitberufsausbildung“ wollen die Landesregierung und die Regionaldirektion NRW die Teilzeitausbildung stärken und sie als attraktives und flexibles Ausbildungsmodell bei Ausbildungsinteressierten und Ausbildungsbetrieben bekannter machen.
Die Ausbildung in Teilzeit ist seit Beginn des Jahres 2020 für alle Personengruppen als Möglichkeit einer regulären Ausbildung eröffnet worden. Die seit 2005 im Berufsbildungsgesetz (BBiG) verankerte Möglichkeit einer Teilzeitausbildung für besondere Personengruppen ist zu Beginn des Jahres 2020 mit der Novellierung für alle Interessierten ausgeweitet worden. Mit der Gesetzesänderung haben nun nicht mehr nur angehende Auszubildende mit einem sogenannten “berechtigten Interesse” – wie etwa der Pflege von Angehörigen oder der Versorgung von Kindern im betreuungspflichtigen Alter – die Möglichkeit, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Angesprochen sind nun alle Personen, die eine Teilzeitausbildung einer Ausbildung in Vollzeit aus verschiedenen Gründen, wie beispielsweise einer parallelen Erwerbstätigkeit, vorziehen. Einhergehend mit der Gesetzesnovelle ist die reguläre Verlängerung der Teilzeitberufsausbildung, wobei nach wie vor auch Verkürzungen möglich sind. So ist die Familiensorge zusätzlich zum höheren Alter und dem höheren Schulabschluss, als eigenständiger Verkürzungsgrund anerkannt worden.
Im Rahmen des Aktionsplans wurde unter anderem für Ausbildungsinteressierte und Unternehmen eine landesweite Internetseite mit Informationen und Angeboten rund um die Teilzeitberufsausbildung ins Leben gerufen: www.ausbildung-in-teilzeit.nrw. Der Internetauftritt bietet zukünftig auch eine digitale Sprechstunde an.
(Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen)